Nächster EU-Haushalt 2028–2034: Stellungnahme der EU‑Prüfer zu den Programmen Erasmus+ und AgoraEU

Fotoquelle: eca
Fotoquelle: eca

13.03.2026

 

(Luxemburg/eca) - 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den Haushalt 2028–2034 der EU – auch als "mehrjähriger Finanzrahmen" (MFR) bekannt – mit insgesamt 2 Billionen Euro auszustatten. Heute legt der Europäische Rechnungshof seine Stellungnahmen zu zwei Gesetzgebungsvorschlägen vor: zu Erasmus+, dem Programm der EU zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport, und zu AgoraEU, dem Programm der EU zur Förderung von Kultur, Demokratie und Medien.

Die EU verfolgt mehrere wichtige Initiativen zur Förderung von Bildung, Demokratie, Medien und Jugend innerhalb und außerhalb Europas. Für den Haushalt 2028–2034 schlägt die EU-Kommission zum einen vor, die Mittel für diese Initiativen deutlich aufzustocken, und zum anderen, die Initiativen zu verschlanken, indem mehrere Programme in zwei Verordnungen zusammengeführt werden – den neuen Verordnungen Erasmus+ und AgoraEU.

Für Erasmus+ ist ein Budget von insgesamt mehr als 40 Milliarden Euro geplant. Das sind über 10 Milliarden Euro mehr als im jetzigen Zeitraum. Aus dem Programm soll auch in Zukunft Lernmobilität in allen Bereichen gefördert werden. Außerdem sollen mit den Mitteln solidarische und ehrenamtliche Tätigkeiten finanziert werden. Zuvor gab es für diese Bereiche zwei separate Programme.

Auch im Falle von AgoraEU werden mehrere Programme (darunter die Programme CREA und CERV) in einem nun breiter angelegten Programm zusammengefasst. Das Budget soll sich auf 8,6 Milliarden Euro belaufen und wäre somit fast doppelt so hoch wie in der Vergangenheit. Damit soll die Förderung der EU für die Kultur- und Kreativbranche in einem Instrument zusammengefasst und auf Entwicklungen in der Medienlandschaft und Bedrohungen für die Demokratie reagiert werden.

Die Prüfer sind der Auffassung, dass sowohl Erasmus+ als auch AgoraEU mit den strategischen Prioritäten der EU im Einklang stehen und eine entscheidende Rolle dabei spielen können, die Werte der EU zu fördern und die europäische Identität zu festigen. Die Prüfer weisen aber bei beiden Vorschlägen auch auf mehrere Probleme hin, die insbesondere die Verwaltungsstruktur der Programme und die Art und Weise betreffen, wie die Programmleistung bewertet und Rechenschaft über die Ausgaben abgelegt werden soll:

  • Die Zusammenlegung verschiedener Programme bringe Vorteile wie Vereinfachung und gemeinsame Verwaltung mit sich, berge aber auch gewisse Risiken. So sei bei der Zusammenlegung der bisherigen Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps nicht klar, wie das Budget auf die verschiedenen Prioritäten aufgeteilt werden solle. Bei AgoraEU hingegen sollte klar herausgestellt werden, welche Synergien durch die neue Förderstruktur erzielt werden sollen, und eine wirksame Koordinierung sichergestellt werden, um Überschneidungen und Doppelfinanzierung zu vermeiden.
  • Die Prüfer weisen nachdrücklich auf Mängeln dahin gehend hin, wie im neuen Haushalt das Geld nachverfolgt und die Leistung gemessen wird. Auch im Falle von Erasmus+ und AgoraEU betonen die Prüfer, dass die geplante Leistungsüberwachung nicht ausreichen dürfte, um umfassend zu bewerten, ob die Mittel zielgerichtet und wirtschaftlich eingesetzt werden und insgesamt ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht wird.
  • Die Prüfer weisen darauf hin, dass die für Erasmus+ und AgoraEU vorgeschlagenen Budgetaufstockungen nicht – etwa mit einem erhöhten Mittelbedarf aufgrund einer Zunahme der zu fördernden Maßnahmen oder Teilnehmer oder zur Abfederung der Inflation – begründet werden. Zudem soll es bei Erasmus+- und AgoraEU die Flexibilität geben, die Mittel abhängig vom Bedarf und den jeweiligen Prioritäten zwischen Programmen, die von der Kommission und den EU-Ländern gemeinsam verwaltet werden, flexibel zu verschieben. Allerdings müssten Mittelumschichtungen in diesen Fällen nicht begründet werden, was die langfristige Planung und Stabilität gefährden könne, die jedoch für eine wirksame Politik unerlässlich seien. Auch andere Aspekte würden in den Vorschlägen nicht festgelegt wie etwa das Ende des Förderzeitraums und eine Obergrenze für technische und administrative Ausgaben. Außerdem solle bei beiden Vorschlägen die Auszahlung der Fördergelder losgelöst von den tatsächlich angefallenen Kosten erfolgen. Dies sei aber möglicherweise nicht in allen Fällen die beste Option. Die Verordnungsvorschläge sollten daher nach Ansicht der Prüfer klarere Regelungen dazu enthalten, welche Finanzierungsmechanismen anzuwenden seien und wann alternative Finanzierungsformen infrage kämen.
  • Da beide Programme auch auf Länder außerhalb der EU Anwendung finden und sich somit außerhalb des EU-Rechtsrahmens bewegen, sollten die Prüfungsrechte des Rechnungshofs insbesondere mit Blick auf Empfänger in Drittländern klar festgeschrieben werden, so die Prüfer.

Hintergrundinformationen

Am 16. Juli 2025 hat die EU-Kommission die Gesetzgebungsvorschläge zur Einrichtung der Programme Erasmus+ und AgoraEU für den Zeitraum 2028–2034 (COM/2025/549 final und COM(2025) 550 final) vorgelegt. Das EU-Parlament hat den Europäischen Rechnungshof um Stellungnahme gebeten, bevor es seinerseits die Vorschläge prüft.

Seit Januar 2026 hat der Rechnungshof eine Reihe von Stellungnahmen zu den Vorschlägen für den MFR 2028–2034 abgegeben. Sämtliche Stellungnahmen werden auf der Website des Rechnungshofs veröffentlicht.

Links zum Thema

https://www.eca.europa.eu/de/publications/OP-2026-11

 

https://www.eca.europa.eu/de/publications/OP-2026-12