Deutscher Menschenrechts-Filmpreis startet

Foto: dmfp
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2.03.2026

 

Call for Entries zur 15. Wettbewerbsrunde | Filme zu allen Aspekten der Menschenrechte gesucht | Wettbewerbsschluss am 15. Juni 2026 | Preisverleihung im Dezember in Nürnberg

(Nürnberg/dmfp) - Am 3. März 2026 startet die 15. Wettbewerbsrunde zum Deutschen Menschenrechts-Filmpreis (DMFP). Der unabhängige Veranstalterkreis sucht die besten deutschsprachigen (bzw. deutsch untertitelten) Produktionen, die sich mit allen Aspekten der Menschenrechte auseinandersetzen. Bis zum 15. Juni 2026 können Filme in verschiedenen Kategorien von professionellen und nicht-kommerziell arbeitenden oder Filmschaffenden, die sich in Ausbildung befinden, vorgelegt werden.

„Wir erleben derzeit, wie auch Demokratien, die lange Zeit als wehrhaft und uneingeschränkt den Menschenrechten verpflichtet galten, erodieren. Die Wahrung von Menschenrechten, der Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen oder die Förderung von Menschenrechtsbildung sind sowohl in den USA als auch in einigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder Ländern des Globalen Süden in akuter Gefahr. Gleichzeitig gewinnen imperiale und autoritäre Staaten an Einfluss. Diese Entwicklung wollen, können und sollen müssen Filmemacher*innen und Kunstschaffende thematisieren, skandalisieren und einordnen. Diesen Verteidiger*innen der Menschenrechte gibt der DMFP eine Bühne“, kommentiert Klaus Ploth, Mitglied im Veranstalterkreis, den Start des Wettbewerbs.

Ab sofort können Kino- und Fernsehfilme sowie Webvideos eingereicht werden:

  • Langfilm (professionelle Produktionen, ab 46 Minuten Spiellänge)
  • Kurzfilm (professionelle Produktionen, bis 45 Minuten Spiellänge)
  • Magazin (professionelle Kurzbeiträge, bis 15 Minuten Spiellänge)
  • Hochschule (Produktionen von Studierenden, ohne Begrenzung der Spiellänge)
  • Non Professional (Produktionen von nicht-kommerziell arbeitenden Filmemacher*innen, ohne Begrenzung der Spiellänge)
  • Zusätzlich wird ein Bildungspreis ausgelobt (Filmproduktionen, die sich für den Einsatz in Unterricht und Bildungsarbeit eignen. Voraussetzung ist, dass die nichtgewerblichen Rechte der Produktion bei den Filmschaffenden liegen, bis 25 Minuten Spiellänge)

Einsendeschluss zum Deutschen Menschenrechts-Filmpreis ist der 15. Juni 2026.

Alle Filme müssen nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt worden sein. Die Arbeiten werden durch mehrere Fachjurys bewertet. Die besten Filmemacher*innen/Regisseur*innen werden im Rahmen der Preisverleihung am 5. Dezember 2026 in der Nürnberger Tafelhalle geehrt. Jede Wettbewerbskategorie ist mit einem Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro und einer individuell gestalteten Statue dotiert.

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Kontakt
Deutscher Menschenrechts-Filmpreis
c/o Nürnberger Menschenrechtszentrum e.V. (NMRZ)
Hans-Sachs-Platz 2 | 90403 Nürnberg
Fon: +49 (0)170.814 50 03
E-Mail: [email protected]

Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis ist ein unabhängiger Medienwettbewerb und wird im Rhythmus von zwei Jahren vergeben. Der Preis und wird aktuell von 19 Organisationen der Zivilgesellschaft gestaltet, finanziert und durchgeführt. Zu den Trägern gehören Organisationen der Menschenrechts-, Bildungs-, Kultur- und Medienarbeit, konfessionell geprägte Organisationen, Gewerkschaften sowie Wohlfahrtsverbände und kommunale Einrichtungen. Sie sind geeint im Ziel der Achtung und Wahrung der Menschenrechte. Zudem unterstützen Verbände und Einzelpersonen den Filmwettbewerb. Die Geschäftsführung liegt beim Nürnberger Menschenrechtszentrum e.V. (NMRZ).