Vier jemenitische Bahá’í von Huthis freigelassen

Bahá’í Gemeinde fordert Freilassung aller unschuldigen Gefangenen im Jemen

Die vier freigelassenen Bahá'í : Ibrahim Juail, Abdul Elah Al Boni, Hassan Thabet und Muhammad Bashir (v.o.l.n.u.r.), Bildrechte: Bahai International Community
Die vier freigelassenen Bahá'í : Ibrahim Juail, Abdul Elah Al Boni, Hassan Thabet und Muhammad Bashir (v.o.l.n.u.r.), Bildrechte: Bahai International Community

Meldung des Nationalen Geistigen Rats der Bahá´í in Deutschland /
Bahá´í-Gemeinde in Deutschland

22.08.2024

(Berlin/ngrbd) – Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die letzten vier von insgesamt 17 jemenitischen Bahá’í aus ihrer unrechtmäßigen Haft freigelassen wurden. Dreizehn der 17 inhaftierten Personen wurden in den letzten 15 Monaten, der letzte, Abdullah Al-Olofi, wurde im Juni 2024 freigelassen. 

Abdul Elah Al Boni, Muhammad Bashir, Ibrahim Juail und Hassan Thabet saßen 15 Monate unschuldig im Gefängnis und wurden in dieser Zeit unter starken Druck gesetzt, ihren Glauben zu widerrufen. Von Huthi-Behörden wurden sie gezwungen, an sogenannten von ihnen durchgeführten „Kulturkursen“ teilzunehmen. 

Im Mai 2023 drangen bewaffnete und maskierte Männer der de facto Huthi-Regierung in Sanaa, Jemen in ein Privathaus ein und nahmen 17 unschuldige Bahá’í fest, die sich im Rahmen einer Gemeindeaktivität friedlich versammelt hatten. Die gewaltsame Razzia erregte internationales Medienecho, nachdem ein Video des Übergriffes der Huthi-Rebellen viral ging. 

„Die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland begrüßt die Freilassung der vier jemenitischen Bahá’í. Wir sind jedoch besorgt über die klaren Versuche einer Zwangsindoktrination, der die vier Bahá’í bis zuletzt ausgesetzt waren“, sagt Jascha Noltenius, Menschenrechtsbeauftragter der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. 

„Die Gruppe hatte sich in einem Privathaus zu einer friedlichen Gemeindeaktivität versammelt und damit von ihrem Recht auf Religionsfreiheit Gebrauch gemacht, ein grundlegendes Menschenrecht, das durch das verbindliche Völkerrecht geschützt ist. Diese 17 Frauen und Männer hätten nie inhaftiert werden dürfen und wir sind erleichtert, dass die Folgen dieser grausamen, grotesken und ungerechten Tat endlich ein Ende gefunden hat“, so Noltenius weiter. 

In den vergangenen Monaten forderte die internationale Gemeinschaft wiederholt die Freilassung der fünf Frauen und zwölf Männer, so auch sechs Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, die sich im vergangenen August mit dem Fall befassten und ihre Unterstützung bekundeten. Im Mai forderte eine starke Allianz aus Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, europäischen Parlamentariern, Botschaftern, internationalen Menschenrechtsorganisationen und einer Friedensnobelpreisträgerin im Rahmen der Online-Kampagne #FreeYemeniBahais die Bahá’í freizulassen. Ebenso spielten mehrere jemenitische Stammesführer und religiöse Würdenträger eine wichtige Rolle bei der Freilassung der Bahá’í. 

„Die de-facto-Behörden der Huthis schüren die Unsicherheit und Instabilität im Jemen, indem sie ihr eigenes, leidgeprüftes Volk gegen die unschuldigen Bahá’í aufhetzen und die echten Probleme, die im Jemen angegangen werden müssen, ignorieren“, fügt Noltenius hinzu. „Die von den Huthis vorgebrachten Vorwürfe spiegeln dieselben fadenscheinigen Anschuldigungen wider, die in den letzten 44 Jahren im Iran erhoben wurden und denen niemand mehr Glauben schenkt.“

 

„Die Huthis im Jemen sind dazu verpflichtet, die Rechte aller Minderheiten, einschließlich religiöser Gruppen, zu achten. Dazu zählen das Versammlungsrecht, die Religionsfreiheit sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, ordnet Noltenius ein. „Nie wieder sollten sie jemanden aufgrund religiöser Vorurteile oder aus anderen unbegründeten Vorwänden inhaftieren. Die Huthi-Behörden sollten auch alle anderen unschuldigen Gefangenen freilassen, die sie willkürlich inhaftiert haben. Wenn die Huthi-Behörden international anerkannt werden wollen, dann müssen sie ihrerseits die grundlegenden Menschenrechte aller jemenitischen Bürger anerkennen und achten.“