Experte rät Firmen: Fitmachen im Sommerloch

Dr. Harald Schönfeld: „ESG und KI überfordern den Mittelstand häufig. Interim Manager können helfen.“

Dr. Harald Schönfeld, Geschäftsführer von Butterflymanager / Quelle: Butterflymanager
Dr. Harald Schönfeld, Geschäftsführer von Butterflymanager / Quelle: Butterflymanager

25.07.2024

(Frankfurt/Zürich/bfm) – Viele Unternehmen seien gut beraten, die Monate Juli und August zu nutzen, um sich bei Schlüsselthemen fit zu machen, statt ins „Sommerloch“ zu fallen, empfiehlt der Management-Experte Dr. Harald Schönfeld. Zu den Gebieten „mit dem größten Nachholbedarf bei fast allen Firmen“ zählt er Künstliche Intelligenz (KI), ESG (Environment, Sustainability, Governance) und Corporate Social Responsibility (CSR). Dr. Harald Schönfeld, der zum Beraterkreis der Vereinten Nationen gehört, stellt klar: „Viele Unternehmen müssen sich in Sachen KI und ESG nicht nur sputen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, sondern viel konkreter, um neue gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Bei Verstößen gegen die neuen KI- oder ESG-Regularien wie etwa die Corporate Sustainability Reporting Directive droht neben empfindlichen Geldbußen der Verlust von Geschäftsbeziehungen.“ Sofern die Lücken nicht mit eigenem Personal gestopft werden können, empfiehlt er die Einschaltung von Interim Managern, also Führungskräften auf Zeit, um Unternehmen über den Sommer fit zu machen. Der Rat kommt nicht von ungefähr, denn Dr. Harald Schönfeld ist Geschäftsführer der Personalberatung Butterflymanager, die auf die Vermittlung von Interim Managern spezialisiert ist.  

Aus vielen Interim-Projekten weiß der Management-Fachmann: „Weiten Teilen des Mittelstands mangelt es sowohl an Erfahrung als auch an den personellen Ressourcen für den Aufbau von Geschäftsprozessen für die gesetzlich vorgeschriebene CSR-Berichterstattung.“ In vielen Fällen stelle sich heraus, dass der Firmenleitung nicht einmal bewusst ist, dass sie von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen ist. „Im Mittelstand spukt immer noch die Mär, dass nur große kapitalmarktnahe Unternehmen einer Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen. Doch diese Zeiten sind längst vorbei“, sagt Dr. Harald Schönfeld. Auch die Gesetzgebung zu Künstlicher Intelligenz nähmen viele Vorstände und Geschäftsführer „nur aus weiter Entfernung wahr, weil sie es für ein Zukunftsthema halten, und dabei das enorme Gefahrenpotenzial bei unbedachter KI-Nutzung etwa durch damit verbundene Verstöße gegen den Datenschutz übersehen.“

CSR-Berichtspflicht ab 2024 über ein breites Themenspektrum 

„Die Zeit drängt, wir befinden uns mitten im ersten Berichtsjahr“, erklärt Dr. Harald Schönfeld, warum das „Fitnessprogramm im Sommerloch“ für viele Firmen die letzte Chance sei, sich auf die gesetzlichen CSR-Anforderungen einzustellen. Das Themenspektrum, über das die betroffenen Unternehmen Auskunft geben müssen, ist nämlich umfangreich: Umwelt (z.B. Treibhausgas­emissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung), Arbeitnehmer (z.B. Arbeitsbedingungen, Gleichstellung, Arbeitssicherheit), Soziales (z.B. Engagement in der Gemeinschaft, Menschenrechte), Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Achtung der Menschenrechte, Nachhaltigkeitsstrategie und Programme zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele, Leistungsindikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen sowie Stakeholder-Engagement und Zusammen­arbeit mit Partnern und Lieferanten. Letzteres führt häufig dazu, dass kleinere Firmen, die vom Gesetzgeber her selbst gar nicht berichtspflichtig sind, von größeren Geschäftspartnern dennoch dazu angehalten werden, wie Interim Manager in entsprechenden Projekten immer wieder feststellen, sagt Dr. Harald Schönfeld. „Wer nicht spurt, muss mit dem Verlust größerer Kunden rechnen“, weiß der Management-Experte zu berichten. 

„Mit der Einführung der CSRD ist eine verpflichtende Prüfung und Testierung des Nachhaltigkeits­berichts durch einen Wirtschaftsprüfer verbunden. Damit ist der Bericht ein nachgelagerter Teil des Jahresabschlusses“, erklärt Dr. Harald Schönfeld, warum Vorstand und Geschäftsführung das Thema ernst nehmen sollten. In der Regel verlangten die betroffenen Unternehmen ein solches Testat auch von kleineren Zulieferern und Dienstleistern, unabhängig davon, ob diese selbst unter die CSRD fallen oder nicht.

CSR-Berichterstattung bringt Mittelstand in die Bredouille 

Nach Erfahrungen von Dr. Harald Schönfeld bringt die CSR-Berichterstattung viele Mittelständler in die Bredouille. Er hat festgestellt: „In der Praxis gibt es im Mittelstand meist nur wenig Erfahrungen oder personelle Ressourcen für die erstmalige Berichterstattung und den Aufbau entsprechender Betriebsabläufe für die nächsten Jahre.“ Spezialisten für CSR- und die weiteren ESG-Themen seien auf dem Personalmarkt kaum verfügbar, so dass die Beauftragung von Interim Managern in der Regel „der beste und häufig auch der einzige Weg“ sei. Eine ähnliche Situation liegt nach Einschätzung des Management-Experten bei der KI-Einführung in Unternehmen vor.

Nachdem die EU in diesem Frühjahr mit dem AI Act das weltweit erste Gesetz zur KI-Regulierung verabschiedet hat, liegt es bei der Bundesregierung, dieses in nationales Recht umzusetzen. „Viele Firmenchefs unterliegen daher dem Irrtum, sie hätten noch etwas Zeit, sich darum zu kümmern“, sagt Dr. Harald Schönfeld. Er stellt klar: „In den meisten Unternehmen hat KI längst auf breiter Front Einzug gehalten, nicht als Firmenstrategie, sondern von unten her. Viele Bürobeschäftigte arbeiten mit ChatGPT und Co., um sich den Berufsalltag zu erleichtern, ohne dass dies weiter oben überhaupt bekannt ist.“ Verstöße gegen den Datenschutz seien dabei an der Tagesordnung, weiß der Experte aus vielen Projekten. 

KI- und ESG-Check für alle Firmen empfohlen

„Da ist die Assistentin, die auf einmal bei der Korrespondenz mit ausländischen Geschäftspartnern in englischer Sprache viel flotter und flüssiger formuliert als je zuvor. Oder der Abteilungsleiter, der urplötzlich mit analytischen Fähigkeiten glänzt, die vorher niemand an ihm bemerkt hat“, gibt Dr. Harald Schönfeld zwei Beispiele aus dem betrieblichen Alltag. Er klärt auf: „Des Rätsels Lösung ist natürlich in beiden Fällen KI. Vertrauliche Angebote werden bei ChatGPT zur Übersetzung hochgeladen, Excel-Tabellen mit internen Betriebskennziffern bei Google Gemini zur Analyse eingereicht. Das bringt nicht nur enorme Risiken abseits jedweder Managementstruktur mit sich, sondern stellt auch klare Verstöße gegen den Datenschutz und die Governance dar. Und natürlich droht Auftragsverlust, wenn Geschäftspartner davon erfahren.“

Management-Experte Dr. Harald Schönfeld rät daher jedem Unternehmen unabhängig von der Firmengröße und Branche zu einem KI- und ESG-Check. Er betont: „Dazu sollte man allerdings keinen Unternehmensberater wählen, der nur mit guten Ratschlägen glänzt, sondern einen Interim Manager, der im Betrieb mit anpackt und die wichtigen Themen tatsächlich auf den Weg bringt.“

 

Butterflymanager (www.butterflymanager.com) ist eine seit mehr als 20 Jahren auf die Vermittlung von Interim Managern spezialisierte Personalberatung. Interim Manager sind Führungskräfte auf Zeit, die Vakanzen überbrücken oder Sonderaufgaben übernehmen. Die von Geschäftsführer Dr. Harald Schönfeld entwickelte butterflymanager-Methode ist ein 5-Schritte-System, um den jeweils passenden Interim Manager auf systematische Weise innerhalb kürzester Zeit zu finden und erfolgreich im Unternehmen einzusetzen. Die fünf Schritte umfassen: 1. Auftragsklärung, 2. Kandidatensuche, 3. Entscheidungsunterstützung, 4. Vertragspartnerschaft und 5. Projektbegleitung.

Angesichts des Mangels an qualifizierten Fach- und Führungskräften fällt Interim Managern eine Schlüsselrolle für den betrieblichen Erfolg zu. Dr. Harald Schönfeld ist zugleich Gründer und Geschäftsführer von United Interim, der führenden Online-Community für Interim Manager im deutschsprachigen Raum. Er ist auch Herausgeber der Fachbuchreihe „Von Interim Managern lernen“, die im Verlag der UNO-Denkfabrik Diplomatic Council erscheint. Als zertifizierter Aufsichtsrat und Beirat übernimmt Dr. Harald Schönfeld persönlich entsprechende Mandate.

Markenzeichenhinweis: butterflymanager®-Methode ist eine geschützte Marke der Butterflymanager GmbH

 

Weitere Informationen: Butterflymanager GmbH, Schweiz,
www.butterflymanager.com, E-Mail: info@butterflymanager.com


Autor: Butterflymanager; zusammengestellt von Gert Holle - 25.07.2024