29.11.2023
Die
Energie bleibt auch im nächsten Jahr im Fokus: Nach langen Debatten um das Heizungsgesetz (GEG) gelten nun für viele fossile Heizungen lange Übergangsfristen. Und auch für die Installation von
Solaranlagen gibt es Erleichterungen. Ob Strom- und Gaspreisbremse wie zunächst geplant verlängert werden, steht noch nicht fest. Dass die Stromnetzentgelte in NRW deutlich steigen werden, ist
dagegen sicher. Auch der CO2-Preis verteuert sich von 30 auf 40 Euro pro Tonne. Wichtig für Hausbesitzer:innen in NRW ist außerdem die neue Begrünungspflicht am Haus. Gute Nachrichten gibt es
aber für Pflegebedürftige – sie bekommen mehr Geld und auch die Sätze beim Bürgergeld steigen. Und nicht zuletzt stärkt die Europäische Union an entscheidenden Stellen die Verbraucherrechte. Mit
der sogenannten Sammelklage (fachlich Abhilfeklage genannt) können Organisationen wie die Verbraucherzentralen ab sofort für viele Betroffene auf einmal Recht erstreiten, etwa bei Fluggastrechten
oder Telekommunikati-onsverträgen. Ebenfalls EU-weit werden den großen Online-Plattformen durch den „Digital Services Act“ strengere Zügel angelegt.
„Für viele Menschen sind die Belastungen immer noch hoch. Zwar ist die Inflation gesunken, aber Vieles ist weiterhin teuer, vor allem Lebensmittel und Energie. Entsprechend stark sind wir nach
wie vor gefragt und bieten den Menschen Orientierung, Rat und Hilfe“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Nichts wurde 2023 so heftig diskutiert wie das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), kurz Heizungsgesetz genannt. Herausgekommen sind nun groß-zügige Übergangsfristen für den vorgeschriebenen Tausch von Heizungen, die aus fossilen Energieträgern Wärme erzeugen. „Da der CO2-Preis langfristig steigt und schon 2024 von 30 auf 40 Euro pro Tonne klettert, kann die Abkehr von Öl und Gas aber auch schneller sinnvoll sein“, sagt Schuldzinski. Weiterhin erhöhen sich im kommenden Jahr in NRW die Stromnetzentgelte in Nordrhein-Westfalen, nach derzeitigem Stand im Durchschnitt um mindestens 16 Prozent. Eine dreiköpfige Familie mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden (kWh) zahlt dann gut 50 Euro mehr im Monat. Positiv: Der Betrieb privater Solar-Anlagen wird ab Januar einfacher. Das „Solarpaket I“ sorgt bei Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung statt bisher nur bis 10,8 Kilowatt für einen vereinfachten Netzanschluss. Und für Steckersolar-Geräte am Balkon wird die Anmeldung unkomplizierter.
Ab 2024 erhalten Eltern häufiger Kinderkrankengeld (für 15 statt 10 Tage) und müssen dafür erst ab dem vierten Krankheitstag in die Kinderarztpraxis. Ab Januar 2024
werden zudem Pflegegeld und Pflegesachleistungen um fünf Prozent erhöht. Damit erhält eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 statt bisher 316 Euro nun 332 Euro monatlich, mit Pflegegrad 5
sind es 946 statt 901 Euro. Nach langer Vorlaufzeit müssen Arztpraxen ab 1. Januar anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente nun das elektronische Rezept
ausstellen.
Wichtig für alle Hausbesitzer:innen in NRW: Um die Folgen des Klimawandels abzumildern, regelt die neue Landesbauordnung ab 1. Januar 2024, dass Schottergärten mit
Vlies oder Folie anders, nämlich wasserdurchlässig gestaltet werden müssen. Und wer neu baut oder sein Haus umgestaltet, soll künftig nach Möglichkeit auch das Dach oder die Fassade begrünen,
falls keine geeignete unbebaute Fläche zur Verfügung steht.
Fleisch verschiedener Tierarten soll ab Februar auch unverpackt eine Herkunftskennzeichnung tragen, also einen Hinweis auf Aufzucht- und Schlachtland des Tieres. Zudem wurde bereits seit August dieses Jahres die schon bekannte Tierhaltungskennzeichnung von Stall bis Bio auf frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland ausgeweitet. Hier gelten aber noch großzügige Übergangsfristen. Für mehr Umweltschutz soll ab 1. Januar die Ausweitung der Pfandpflicht für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen sorgen.
Die Beiträge für Gebäude- und Kfz-Versicherungen werden erneut steigen, voraussichtlich um mindestens zehn Prozent. Wer privat krankenversichert ist, muss 2024 ebenfalls mit teils deutlichen Beitragssteigerungen rechnen. In der gesetzlichen Krankenversicherung können die Krankenkassen erneut ihre Zusatzbeiträge erhöhen. Auch die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der das Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig ist, steigt 2024 an, nämlich von 59.850 Euro auf nun 62.100 Euro brutto im Jahr (monatlich 5.175 Euro brutto). „Wir raten bei allen Versicherungen, die Kosten und Konditionen zu prüfen und bei Bedarf zu wechseln“, betont Wolfgang Schuldzinski.
Für die Durchsetzung von Verbraucherrechten gibt es positive Nachrichten. „Die neue Sammelklage ist ein tolles neues Instrument, mit dem wir künftig direkt Schadenersatz oder
Rückzahlungsansprüche gebündelt für viele Betroffene einklagen können“, freut sich der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Wichtig ebenfalls: Für die großen Online-Plattformen gelten ab 2024 in
der EU neue Regeln: Beschwerden müssen strenger geprüft werden, Werbung darf nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden und Minderjährige dürfen gar keine zielgerichtete
Werbung mehr erhalten.
Fazit
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: „Nur ein Teil der Pläne der Bundesregierung für die Legislaturperiode ist bisher umgesetzt worden. Einiges hat die EU auf den Weg
gebracht. In aktuell schwieriger Lage muss nun trotz engerer Finanzgrenzen nicht nur der Verbraucherschutz weiter gestärkt, sondern auch soziale Ungleichheit abgemildert werden.“
Hier geht es zur Langfassung der Änderungen 2024, sortiert nach Themenbereichen:
Autorin: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen; zusammengestellt von Gert Holle - 29.11.2023