Wie verhalte ich mich im Naturschutzgebiet?

Tipps, wie der Ausflug zu ökologischen Schätzen zum Erlebnis wird, ohne ihnen zu schaden

Naturschutzgebiete sind mit Schildern gekennzeichnet: entweder mit einem fliegenden Seeadler oder einer Waldohreule. Foto: Debeka/AdobeStock  naturschutzgebiet.jpg
Naturschutzgebiete sind mit Schildern gekennzeichnet: entweder mit einem fliegenden Seeadler oder einer Waldohreule. Foto: Debeka/AdobeStock naturschutzgebiet.jpg

Von Debeka Pressestelle

 

Bei einem Ausflug ins Grüne Stress abbauen und die Batterien wieder aufladen steht hoch im Kurs. Etliche Wanderwege führen durch Naturschutzgebiete, die besondere Eindrücke vermitteln. Und das kostenlos. Was dort zu beachten ist und wie ein Ausflug unvergesslich wird, weiß die Debeka, eine der größten Versicherungen und Bausparkassen in Deutschland. 

Besondere Schutzgebiete
Wie erkenne ich überhaupt, dass ich mich in einem Naturschutzgebiet befinde? Vor Ort sind Hinweisschilder angebracht: in den westlichen Bundesländern vorwiegend ein dreieckiges, grün eingerahmtes Schild mit einem Seeadler oder einer Waldohreule, in den östlichen Bundesländern eher eine Waldohreule auf gelbem Grund. Oft sind sie ergänzt mit Informationstafeln, die auf die Merkmale und Regeln des Gebiets hinweisen. Das Bundesamt für Naturschutz hat auf seiner Homepage (bfn.de) entsprechende Karten. Vorher gut informiert, kann ich gezielt nach besonderen Tieren oder Pflanzen Ausschau halten. Offizielle Fahrrad- und Wanderwege, die durch ein Naturschutzgebiet führen, weisen in ihren Beschreibungen auf die Besonderheiten hin. Routen-Tipps sind u. a. bei der örtlichen Tourist-Information zu finden.

Das sollte mit
In den Wanderrucksack sollte genügend zu trinken und eventuell ein Imbiss für ein Picknick (kleine Mülltüte einpacken). Gegebenenfalls sind Insektenschutzspray und Sonnencreme angesagt, bei Hitze auch eine Kopfbedeckung. Mit einem kleinen Erste-Hilfe-Set mit Pflaster, Desinfektionsspray und Zecken-Pinzette sind Spaziergänger und Wanderer gegen kleine Blessuren gewappnet. Tipp: Mit einem Fernglas kann man aus der Entfernung Tiere beobachten, ohne sie zu stören.

Der Knigge fürs Naturschutzgebiet
Besucher sind in Naturschutzgebieten willkommen, vorausgesetzt sie nehmen Rücksicht auf die Artenvielfalt und befolgen die Verhaltensregeln:

  • Auf Wegen bleiben, damit Tiere nicht gestört und Pflanzen nicht unnötig plattgetreten werden.
  • Nichts pflücken.
  • Eigenen Müll wieder mitnehmen, wenn vor Ort kein Mülleimer vorhanden ist. Das gilt auch für organische Abfälle, denn sie können das natürliche Gleichgewicht eines Ökosystems stören, sind kein schöner Anblick und benötigen manchmal lange, um zu verrotten – z. B. bei Orangenschalen bis zu zwei Jahren. 
  • Auf laute Musik und Lärm verzichten, eher leise sein. Dann sind zudem Vögel besser zu hören. 
  • Hunde müssen in vielen Naturschutzgebieten im Sommer angeleint sein, damit sie weder Tiere aufscheuchen noch selbst gejagt werden. 
  • Nicht Campen, außer auf dafür vorgesehenen Biwak-Flächen mit vorheriger Anmeldung.
  • Grillen und offenes Feuer sind wegen der Waldbrandgefahr tabu.

 

Sicher ins Abenteuer
Freizeit-Abenteurer können sich abgesichert in die „Wildnis“ begeben: Denn schnell sind Wanderer auf reizvollen Naturpfaden umgeknickt oder gestürzt und können nicht weitergehen. Dann kann eine Bergung aus unzugänglichen Stellen teuer werden. Eine private Unfallversicherung übernimmt den Transport bis zur medizinischen Versorgung. Übrigens können die möglichen ernsthaften Folgen eines Zeckenstichs ebenfalls mit einer Unfallversicherung, zum Beispiel bei der Debeka, finanziell abgesichert werden.


Autor: Debeka Pressestelle  - 26.06.2024 / Internet: www.debeka.de